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Freitag, den 23. Aug. 2013

Erneut US-Gerichte unzuständig

 
DJ - Washington.   In New York hat ein inzwischen Jahre andauernder Prozess im Fall Balintulo v. Daimler AG, dessen Bedeutung weit über das Juristische hinausreicht, am 21. August 2013 womöglich sein Ende gefunden. In dem Rechtsstreit verlangt eine Klägergruppe von mehreren Südafrikanern Schadenersatz von den Unternehmen Daimler, Ford und IBM. Der Vorwurf: Die beklagten Unternehmen sollen das südafrikanische Apartheidsregime, das aufgrund seiner Politik der Rassentrennung zahlreiche Menschenrechtsverstöße zu verantworten hatte, mit Warenlieferungen unterstützt haben.

Der neuralgische Punkt des Falles ist die Zuständigkeit der amerikanischen Gerichte. Die rechtliche Problematik erwächst aus dem Umstand, dass die in Rede stehenden Handlungen gar nicht auf amerikanischen Hoheitsgebiet stattgefunden haben. Die Kläger stützten sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1789; sedes materiae ist das Alien Tort Statute, von dem umstritten war, ob es auf solche extraterritorialen Fälle angewendet werden kann.

Auch die prozessrechtliche Einkleidung des Falles ist nicht alltäglich: Nachdem zunächst die Richterin des erstinstanzlichen Bundesgerichts in New York es 2009 abgelehnt hatte, die Klage wegen der fehlenden Zuständigkeit abzuweisen, ruhte der Prozess, bis Anfang des Jahres 2013 der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, den Fall Kiobel v. Royal Dutch Petroleum entschied. Mit einem Gesuch auf Erlass eines Writ of Mandamus, eines seltenen Ausnahmeprozessmittels, verfolgten die beklagten Unternehmen ihre Verteidigung vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City weiter.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit lehnte das Gesuch jedoch ab: Der United States Supreme Court hätte durch die Kiobel-Entscheidung nunmehr klar gestellt, dass aufgrund des ATS keine Zuständigkeit der US-Gerichte für extraterritoriale Fälle begründet werden könne. Die beklagten Unternehmen könnten deshalb ihr Ziel der Klageabweisung vor dem Bundesgericht auf einfachere Weise erlangen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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