WLan-Daten allgemein zugängig?
Google, Zukunft verlieren in StreetView-Revision
CK • Washington. Ausgerechnet in Kalifornien verliert Google in der Revision die These, dass die Sammlung von in die Öffentlichkeit verstrahlten WLan-Daten im StreetView-Verfahren nach dem Wiretap Act erlaubt ist. Eine Ausnahme im Abhörverbotsgesetz des US-Bundes erlaubt die Aufnahme von Ausstrahlungen, die readily accessible to the general public sind, 18 USC §2511(2)(g)(i).Der Joffe v. Google-Prozess kann nun im Untergericht fortgesetzt werden, das bereits andere Anspruchsgrundlagen verneint hatte. Obwohl das Bundesgesetz einen verschlüsselten Datenverkehr schützt und einen allgemein zugänglichen Austausch als Verbotsausnahme bezeichnet, wertete das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco am 10. September 2013 WLan-Ausstrahlungen als nicht allgemein zugänglich.
Da jedes WLan-fähige Gerät für die Sammlung von WLan-Daten und den Zugang zu protokollgleichen Sendern konzipiert ist, ist diese zweckverdrehende Würdigung kaum nachvollziehbar. Im Ergebnis bedeutet sie auch, dass die Ausweitung der Nutzung von WLan-Emissionen für neue Techniken, beispielsweise als Ersatz ausgefallener Telefonnetze, gefährdet ist. Das Gesetz stellt auf Radiokommunikation ab, ohne den Begriff zu definierten, und deshalb hangelt sich das Gericht zu einem unerwarteten Ergebnis.