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Donnerstag, den 12. Sept. 2013

WLan-Daten allgemein zugängig?

 
Google, Zukunft verlieren in StreetView-Revision
.   Ausgerechnet in Kalifornien verliert Google in der Revision die These, dass die Sammlung von in die Öffentlichkeit verstrahlten WLan-Daten im StreetView-Verfahren nach dem Wiretap Act erlaubt ist. Eine Ausnahme im Abhörverbotsgesetz des US-Bundes erlaubt die Aufnahme von Ausstrahlungen, die readily accessible to the general public sind, 18 USC §2511(2)(g)(i).

Der Joffe v. Google-Prozess kann nun im Untergericht fortgesetzt werden, das bereits andere Anspruchsgrundlagen verneint hatte. Obwohl das Bundesgesetz einen verschlüsselten Datenverkehr schützt und einen allgemein zugänglichen Austausch als Verbotsausnahme bezeichnet, wertete das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco am 10. September 2013 WLan-Ausstrahlungen als nicht allgemein zugänglich.

Da jedes WLan-fähige Gerät für die Sammlung von WLan-Daten und den Zugang zu protokollgleichen Sendern konzipiert ist, ist diese zweckverdrehende Würdigung kaum nachvollziehbar. Im Ergebnis bedeutet sie auch, dass die Ausweitung der Nutzung von WLan-Emissionen für neue Techniken, beispielsweise als Ersatz ausgefallener Telefonnetze, gefährdet ist. Das Gesetz stellt auf Radiokommunikation ab, ohne den Begriff zu definierten, und deshalb hangelt sich das Gericht zu einem unerwarteten Ergebnis.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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