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Dienstag, den 26. Nov. 2013

Selbst die Gerichtspräsidentin diskriminiert

 
.   Eine Bundesgerichtspräsidentin in Oregon gestattete im Jahr 2011 einer Gerichtsangestellten, ihre Lebensgefährtin in die gemeinsame Versicherung einzubringen. So wollte sie eine Diskriminierung vermeiden. Im Jahre 2013 widerrief sie diese Gleichstellung.

Nach ihrer Einschätzung stünden im zuständige Bundesberufungsgerichtsbezirk neue Bundesbeamtenrichtlinien dieser Regelung entgegen. Die Angestellte verklagte ihre Chefin wegen Ungleichbehandlung. Am 25. November 2013 folgte die Entscheidung des Berufungsgerichts in San Francisco.

Im Fall In re Fonberg entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit mit weitreichender Wirkung für eine Gleichbehandlung. Es gäbe gleich zwei richtigzustellende Diskriminierungen: Erstens werde die Angestellte im Vergleich mit verheirateten Paaren schlechter gestellt. Zudem ist die Behandlung schlechter als in Staaten des Berufungsbezirks, in denen Paare gleichen Geschlechts heiraten dürfen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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