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Montag, den 02. Dez. 2013

Geistliche wohnen steuerpflichtig

 
GFH - Washington.   Seit Monaten sorgt ein gewisser deutscher Bischof weit über die Grenzen von Limburg hinaus mit einer luxuriösen Privatresidenz für Aufruhr. In den USA will nun ein Gericht Geistlichen einen wohnungsbezogenen Steuerbonus wegnehmen: Im Fall Freedom From Religion Foundation Inc. et al. v. Jacob Lew erklärte das Bundesbezirksgericht für den Westlichen Bezirk von Wisconsin am 22. November 2013 den Paragraphen 107(2) aus der US-Abgabenordnung für verfassungswidrig. Gem. §107(2) genießt ein sogenannter Minister of the Gospel das Recht, Wohngelder vom Arbeitgeber steuerfrei zu beziehen.

Die im US-Bundesstaat Wisconsin ansässige klagende Stiftung hatte sich als Klägerin auf die Establishment Clause des ersten Zusatzartikels der US-Verfassung gestützt. Gemäß dieser Klausel aus dem Jahre 1791 darf der US-Kongress kein Gesetz erlassen, das die freie Religionsausübung verbietet. Dem zuwider, so die Klägerin, laufe §107(2) der US-Abgabenordnung, weil er Arbeitnehmern kirchlicher Einrichtungen einen Vorteil einräume, der ihren eigenen Arbeitnehmern versagt bliebe.

Ziel der Klage war es, die US-Finanzbehörde als Beklagte an der Gewährung der Steuerfreiheit zu hindern. Bei der Feststellung, dass Steuererleichterungen aufgrund einer religiösen Ausrichtung nicht verfassungskonform seien, stützte sich das Gericht auf eine Entscheidung des US-Verfassungsgerichts aus dem Jahre 1989, Texas Monthly, Inc. v. Bullock, das eine Mehrwertsteuerbefreiung für religiöse Verlage für unzulässig erklärt hatte. Richterin Crabb betonte in ihrer Urteilsverkündung, dass die Klausel der Religionsfreiheit sowohl religiöse als auch nicht-religiöse Amerikaner schütze.

Es mag überraschen, dass die US-Finanzbehörde vor Gericht eine Steuerbefreiung verteidigt. Tatsächlich hatte im Jahre 1984 der damalige US-Finanzminister, Donald Regan, schon die Abschaffung des §107 gefordert, hatte sein Statement dann aber auf Druck der Kirchen wieder zurückgezogen. Sollte das Urteil von Wisconsin die zu erwartenden Berufungsverfahren überstehen, dann wären alle US-Steuerzahler zumindest indirekt betroffen. Über einen Kirchenaustritt können sich Amerikaner dagegen keine Luft verschaffen, denn in den USA gibt es keine Kirchensteuern.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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