Graumarktpilze im Markenrecht
CK • Washington. Weitreichende Bedeutung kommt dem Beschluss vom 24. Dezember 2013 im Fall Hokto Kinoko Company v. Concord Farms, Inc. zu. In
San Francisco bestätigte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA das Recht einer US-Tochter eines ausländischen Unternehmens, ihre Marke für Produkte der Tochter gegen Einfuhren von Dritten zu verteidigen, die unter derselben Marke Produkte der Muttergesellschaft in die USA bringen, die nicht dem Qualitätsanspruch der Tochter entsprechen. Die zugrundeliegende Ware sind Pilze, die in den USA als organisch zertifiziert sind, während die graumarktimportierten Pilze der Konzernmutter in Japan nicht organisch angebaut werden. Die 23-seitige Beschlussbegründung führt gründlich in die Anforderungen an den Qualitätsschutz zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Markenrechten sowie diejenigen an Verbotsverfügungen gegen Graumarkteinfuhren ein.