Grundsätze des geheimen Vergleichs
CK • Washington. Alle Gerichtsakten sollen öffentlich einsehbar sein. Dokumente under Seal bleiben die Ausnahme, erklärt der einflussreiche Richter Posner vom in Chicago ansässigen Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks im Fall Goesel v. Boley International H.K. Ltd. am 26. Dezember 2013. Seine Analyse der Vorteile einer Offenlegung eines geheimen Prozessvergleichs der Parteien wägt die Vor- und Nachteile des Öffentlichkeitsgrundsatzes für Vergleiche ab, die die Parteien außerhalb richterlicher Mitwirkung abgeschlossen haben. Richter Posners Begründung wird sicherlich vielfach zitiert werden - auch in den anderen elf Bundesberufungsbezirken der USA. Beim konkreten Sachverhalt gilt die von den Parteien beantragte Geheimhaltungsausnahme nicht, denn sie haben sich mit den rechtspolitischen Erwägungen nicht auseinandergesetzt und keine überzeugenden Gründe für ein Geheimhaltungsinteresse dargelegt.