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Dienstag, den 28. Jan. 2014

Anrufaufzeichnung verkauft: Fair Use?

 
.   Im Fall Swatch v. Bloomberg berief sich ein Finanz­medien­dienst auf Fair Use beim Online-Angebot einer Auf­zeichnung eines vollstän­digen Telefonats der Klägerin mit 132 Investitions­analysten. Der Mitschnitt wurde zu Beginn des 132 Minuten langen Tele­fonats verboten, doch die Beklagte erwarb kurz nach dem Conference Call eine Kopie und stellte sie ihren Kunden ungekürzt zur Verfügung.

Die Beklagte verweigerte nach Aufforderung der Klägerin die Entfernung des Materials aus dem Internet. Die Klägerin bean­tragte daraufhin erfolg­reich die Eintragung des Mitschnitts beim Urheber­rechtsamt, Copyright Office, in Washington, DC und durfte dann Klage erheben. Sie verlor jedoch.

Am 27. Januar 2014 entschied das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City, dass die gesamte Aufzeichnung nach dem Fair Use-Grundsatz in §107 Copyright Act verviel­fältigt und vertrieben werden darf. Die Faktoren der Abwägung dieses Grund­satzes hat der Verfasser in Licht in der Grauzone: Google Books ausführlich erörtert.

Die neue Begründung geht im Unterschied zu Büchern auf Tondateien ein. Als wichtiger Faktor zugunsten der Beklagten wiegt das Gebot der amerika­nischen Börsen­aufsicht SEC, Finanzinformationen allen, nicht nur Analysten verfügbar zu machen. Den bei der Buch­digita­lisierung ausschlag­gebenden Faktor trans­formative Use hielt dieses Gericht für verzichtbar und die nichtautho­risierte Beschaffung der Tondatei für irrelevant.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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