US-Gericht nach Versäumnis angerufen
Zustellung nach Haager Übereinkommen ignoriert
CK • Washington. Wegen Unlust zur Verteidigung uferte eine Sammelklage gegen eine ausländische Herstellerin aus. Als diese das nachfolgende Versäumnisurteil anfocht, verlor sie vollends. Die Klage wurde nach dem Haager Zustellungsübereinkommen ordentlich zugestellt, und die Unterwerfung unter die amerikanische Gerichtsbarkeit folgte trotz weniger Kontakte in die USA bei Ausfuhren großer Mengen in mehrere US-Regionen rechtmäßig, erfuhr sie in der Revision. Im lesenswerten Fall In Re: Chinese-Manufactured Drywall Products Liability Litigation gelang der Beklagten auch keine Wiedereinsetzung. Ihr Hinweis auf die Unvertrautheit mit amerikanischem Prozessrecht - hier auf 14 Seiten erklärt - nützt ihr ebenso wenig wie Behauptungen, sie hätte die Klage nicht absichtlich ignoriert. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans verwarf alle Einwände am 28. Januar 2014 mit einer 27-seitigen Begründung.