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Mittwoch, den 12. Febr. 2014

Folter unter Aufsichtsräten: Haftung

 
Nach Folter im Ausland Klage in den USA
.   Zwei Gesellschafter und Aufsichtsrats­mitglieder mit US-Sitz bekriegen sich. Als sie in Bangladesh, ihrer Heimat, ankommen, lässt einer den anderen monatelang festnehmen und foltern. Das Opfer klagt in den USA und gewinnt.

Der Fall ist global bedeutsam, weil der Supreme Court der USA in Washington, DC in Kiobel v. Royal Dutch Petroleum Co. gegen die Ausweitung der Extra­territori­alität der amerika­nischen Gerichts­barkeit entschieden hatte.

In New York City hob deshalb das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 10. Februar 2014 das Urteil im Fall Chowdhury v. Worldtel Bangladesh Holding, Ltd. nach dem im Kiobel-Fall kritischen Alien Tort Statute auf. Jedoch ließ es den bejahten Anspruch nach dem Torture Victims Protection Act bestehen, obwohl die für diesen Anspruch relevante Folter außerhalb der USA erfolgte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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