Beamter bei Untersuchungen versichert?
CK • Washington. Energiesparende Lösungen sollte ein Beamter als Leiter eines neuen Amts finden; als der Plan platzte, wurde er zu Untersuchungen im Weißen Haus und Kongress geladen. Dafür brauchte er anwaltlichen Beistand, und dessen Honorar, glaubte er, sei durch eine für solche Fälle abgeschlossene Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Doch die Versicherung lehnte die Zahlung ab, da er aus dem Dienst ausschied, bevor die Untersuchungen begannen. Das Bundesgericht der Hauptstadt stimmt im Fall Silver v. American Safety Indemnity Co. am 26. März 2012 dem Versicherer zu. Die Police gewähre diesen Schutz nur, solange der Beamte im Staatsdienst bleibe. Eine Auslegung der einschränkenden Klausel sei nicht notwendig, da der Vertrag klar sei.
Auch sei die Klausel nicht als illusorisch zu verwerfen, obwohl der Alt-Beamte meint, der Schutz werde gerade dann versagt, wenn er am dringendsten benötigt werde. Illusorisch bedeute, dass fast nie ein Schutz gewährt werde, erklät der United States District Court for the District of Columbia. Dass er ausgeschiedenen Beamten versagt werde, belege auch, dass er Beamten während der Dienstzeit zustehe und nicht illusorisch sei.
Doch die Versicherung lehnte die Zahlung ab, da er aus dem Dienst ausschied, bevor die Untersuchungen begannen. Das Bundesgericht der Hauptstadt stimmt im Fall Silver v. American Safety Indemnity Co. am 26. März 2012 dem Versicherer zu. Die Police gewähre diesen Schutz nur, solange der Beamte im Staatsdienst bleibe. Eine Auslegung der einschränkenden Klausel sei nicht notwendig, da der Vertrag klar sei.
Auch sei die Klausel nicht als illusorisch zu verwerfen, obwohl der Alt-Beamte meint, der Schutz werde gerade dann versagt, wenn er am dringendsten benötigt werde. Illusorisch bedeute, dass fast nie ein Schutz gewährt werde, erklät der United States District Court for the District of Columbia. Dass er ausgeschiedenen Beamten versagt werde, belege auch, dass er Beamten während der Dienstzeit zustehe und nicht illusorisch sei.