Die Dame als Banane: Schutzlos
CK • Washington. Genießt die im Bananenkostüm auftretende Künstlerin, die Veranstaltungsbesuchern Fotoaufnahmen für den Eigengebrauch gestattet, urheberrechtlichen Schutz gegenüber den Unternehmen, bei denen die Besucher angestellt sind und die diese Fotos auf ihren Webauftritten veröffentlichen?
Nein, urteilte in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall Conrad v. AM Community Credit Union, den Tonya Gisselberg unter dem Titel Photos and Videos of Singing Telegram Performer Don't Infringe Copyright mit den Merkmalen des Schadensersatzanspruches nach dem Copyright Act untersucht.
Nein, urteilte in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall Conrad v. AM Community Credit Union, den Tonya Gisselberg unter dem Titel Photos and Videos of Singing Telegram Performer Don't Infringe Copyright mit den Merkmalen des Schadensersatzanspruches nach dem Copyright Act untersucht.