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Freitag, den 02. Mai 2014

EBook-Honorar der Liebesromanautoren

 
Verlag berechnet Lizenzgebühren konzernintern zu ihrem Nachteil
.   Der führende Liebesromanverlag muss sich weiter gegen den Vorwurf seiner Autoren im Bundesgericht in New York verteidigen, EBook-Vertriebserträge zu ihrem Nachteil zu berechnen. Am 1. Mai 2014 wies das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Keiler v. Harlequin Enterprises Ltd. mehrere Ansprüche der Sammelklage ab, doch bestätigte es den Hauptanspruch wegen Unterzahlung der Autoren.

Der weltgrößte Verlag seines Genres mit Sitz in der Schweiz verschachtelte sich mehrfach für Steuerzwecke und informierte seine Autoren, dass sich für sie nichts ändere. Er erwarb Exklusivrechte, die Anteile am Verkaufspreis versprachen. Diese können bei der Rechteverwertung 50% vom Nettoertrag betragen. Durch die Verschachtelung konnten diese 50% jedoch auch nur 3% vom Bruttopreis eines EBooks ausmachen.

Die Autoren verlangen 50% vom Nettoertrag aus dem Verkauf der Konzerngesellschaft, die den direkten Umsatz mit Dritten schafft, nicht von dem Nettoertrag, der bei der verbundenen Gesellschaft ankommt, die die Autoren vertraglich betreut. Diese Kalkulation kann der All Right Clause des Autorenvertrags widersprechen und muss erneut im Untergericht geprüft werden, entschied die Revision. Diese Klausel stellt auf den Handel zwischen unverbundenen Dritten ab und schafft einen objektiven Kostenmaßstab, der auch für die verbundenen Unternehmen gilt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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