Löschen aussichtslos, da schon im Internet
CK • Washington. Wahlspenden ab $100 sind in Kalifornien offenzulegen. Gegen das Transparenzgesetz klagten Spender, die sich bei einem Ehereferendum von Gegnern belästigt fühlten. In Protectmarriage.com - Yes On 8 v. Debra Bowen entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 20. Mai 2014 gegen die Kläger.
Ein wichtiger Grund ist, dass die Spenderdaten bereits im Internet veröffentlicht sind: Was einmal dort ist, lässt sich nicht wegwischen! Bei aussichtsloser Abhilfe greifen Gerichte nicht ein. Kein Gericht kann das Internet ausknipsen.
Ein wichtiger Grund ist, dass die Spenderdaten bereits im Internet veröffentlicht sind: Was einmal dort ist, lässt sich nicht wegwischen! Bei aussichtsloser Abhilfe greifen Gerichte nicht ein. Kein Gericht kann das Internet ausknipsen.