Quittung ist kein Schiedsvertrag
CK • Washington. Der Kläger zog wegen altersdiskriminierender Kündigung vor Gericht, doch die Beklagte legte eine Quittung vor, mit der sich der Kläger zur Annahme eines Schiedsvertrags in seinen Arbeitsbedingungen verpflichtet hatte. Das Gericht wies die Klage gleich ab, doch in noch höherem Bogen flog die Beklagte aus den hehren Obergerichtshallen des Bundesberufungsgerichts des sechsten US-Bezirks in Cincinnati.
Am 5. September 2014 bezeichnete es im Fall Robert Kay v. The Minacs Group (USA), Inc. die Quittung als ein Rätsel, das das Untergericht nicht als Schiedsvertrag oder -klausel hätte akzeptieren dürfen. Die Quittung enthält nicht den Inhalt der der Schiedsbestimmung zugrundeliegenden Arbeitsbedingungen, für die sie anwendbar sein soll. Gilt sie für Diskriminierungsansprüche?
Gilt sie überhaupt nach der Übernahme des Vermögens des früheren Arbeitgebers durch eine neue Gesellschaft, die ihre eigenen Arbeitsbedingungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse anwandte? Die Quittung wirft nur Fragen auf und beantwortet nichts. Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit begründet kurz, doch lehrreich die Grundsätze der Anforderungen an eine Schiedsklausel, die auch bei der allgemeinen Aufgeschlossenheit der Bundesgerichtsbarkeit gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit zu beachten sind.
Am 5. September 2014 bezeichnete es im Fall Robert Kay v. The Minacs Group (USA), Inc. die Quittung als ein Rätsel, das das Untergericht nicht als Schiedsvertrag oder -klausel hätte akzeptieren dürfen. Die Quittung enthält nicht den Inhalt der der Schiedsbestimmung zugrundeliegenden Arbeitsbedingungen, für die sie anwendbar sein soll. Gilt sie für Diskriminierungsansprüche?
Gilt sie überhaupt nach der Übernahme des Vermögens des früheren Arbeitgebers durch eine neue Gesellschaft, die ihre eigenen Arbeitsbedingungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse anwandte? Die Quittung wirft nur Fragen auf und beantwortet nichts. Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit begründet kurz, doch lehrreich die Grundsätze der Anforderungen an eine Schiedsklausel, die auch bei der allgemeinen Aufgeschlossenheit der Bundesgerichtsbarkeit gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit zu beachten sind.