Tote Raucher ohne Schmerz und Sex
CK • Washington. Wer raucht und stirbt, kann nicht wegen Körperverletzung oder Verlust des Geschlechtslebens klagen; das gilt auch für die überlebenden Angehörigen, von denen eine Kanzlei 4000 in eine Sammelklage gegen Tabakfirmen einbrachte.
20 Jahre nach der Klage musste das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in 4432 Individual Tobacco Plaintiffs v. Various Tobacco Companies dennoch solche Probleme klären, die schon die Untergerichte beschäftigt hielten, weil die Kanzlei zwar Sammelkläger sammeln, jedoch ihre einzelnen Ansprüche und Tatsachenbehauptungen nicht durchprüfen konnte. Am 10. September 2014 erläuterte es die Rechtsfolge Abweisung auf 81 Seiten.
20 Jahre nach der Klage musste das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in 4432 Individual Tobacco Plaintiffs v. Various Tobacco Companies dennoch solche Probleme klären, die schon die Untergerichte beschäftigt hielten, weil die Kanzlei zwar Sammelkläger sammeln, jedoch ihre einzelnen Ansprüche und Tatsachenbehauptungen nicht durchprüfen konnte. Am 10. September 2014 erläuterte es die Rechtsfolge Abweisung auf 81 Seiten.