Erst korrupt, dann so sauber: Irak
Schadensersatz für vormals bestechlichen Staat?
CK • Washington. Als Parens Patriae verklagt der Staat Irak im Namen seiner Bürger Firmen aus aller Welt, die er verschwörerisch der Bestechung des Hussein-Iraks bezichtigt. In New York City fand der in pari delicto-Grundsatz auf die Klage nach dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act, 18 USC §1961, sowie dem Foreign Corrupt Practices Act, 15 USC §78dd, Anwendung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA legte am 18. September 2014 in Republic of Iraq v. ABB AG lesenswert dar, dass sich der Irak, selbst wenn seine Korruptionsvorwürfe zuträfen, haftungsausschließend die eigene Beteiligung als mitverschworener Staat zurechnen lassen muss und der FCPA nicht für ihn gilt.