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Freitag, den 19. Sept. 2014

Erst korrupt, dann so sauber: Irak

 
Schadensersatz für vormals bestechlichen Staat?
.   Als Parens Patriae verklagt der Staat Irak im Namen seiner Bürger Firmen aus aller Welt, die er verschwö­rerisch der Bestechung des Hussein-Iraks bezichtigt. In New York City fand der in pari delicto-Grundsatz auf die Klage nach dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act, 18 USC §1961, sowie dem Foreign Corrupt Practices Act, 15 USC §78dd, Anwendung.

Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA legte am 18. September 2014 in Republic of Iraq v. ABB AG lesenswert dar, dass sich der Irak, selbst wenn seine Korruptionsvorwürfe zuträfen, haftungs­ausschließend die eigene Betei­ligung als mitverschworener Staat zurechnen lassen muss und der FCPA nicht für ihn gilt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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