USA-Anwalt besitzt Russengeld - Bereicherung?
CK • Washington. Für Russen zu arbeiten, kann für Rechtsanwälte gefährlich werden - selbst wenn es nur um $600.000 aus einer 20 Mio. Euro-Investition einer russischen Eisenbahnfabrik geht, deren Mitarbeiter das Geld treuwidrig vom schweizer Konto nach Hongkong transferiert haben soll. Russlandsanktionen sind gegenwärtig ein bedeutendes Beratungsgeschäft, aber auch scheinbar normale Transaktionen im Westen bergen Gefahren, wie der Beschluss in JSC Transmashholding v. James. F. Miller zeigt.
Den amerikanischen Anwalt und einen Mitbeklagten verklagt die Bahnfabrik aus ungerechtfertigter Bereicherung und Unterschlagung, weil er den Betrag als Darlehen vom mitbeklagten Treuhänder in Hongkong angenommen haben soll, der am zugrundeliegenden Investitionsgeschäft beteiligt war, das die Fabrik anfocht, weil ihr Mitarbeiter treuwidrig die Investitionsgelder transferierte. Der Anwalt wendet ein, das Darlehn sei nur an den mitbeklagten Kreditgeber rückzahlbar. Das Bundesgericht der Hauptstadt wies die Einrede am 8. Oktober 2014 zurück.
Die Gefahr für Anwälte besteht neben der potentiellen Verletzung von Russlandsanktionen darin, dass nach Erhalt des Honorars die russische Partei nach eigenem Recht behaupten kann, ein Mitarbeiter habe treulos und abtrünnig - oder laut Klagevortrag rogue - gehandelt. Wer weiß im Westen schon, welche Vollmachtsnachweise in Russland für eine Transaktion erforderlich sind? In den USA gilt beim Mandatsvertrag das Wort der Mandantschaft. Nur in seltenen Fällen wird die zusätzliche schriftliche Zusicherung der Vertretungsvollmacht verlangt, die jedoch nahezu jedermann abgeben kann. Sie schützt also höchstens im Verhältnis zum Erklärenden - mit einem Schadensersatzanspruch -, während der Vertretene nach diesem Beschluss seinen Bereicherungsanspruch einklagen darf.
Den amerikanischen Anwalt und einen Mitbeklagten verklagt die Bahnfabrik aus ungerechtfertigter Bereicherung und Unterschlagung, weil er den Betrag als Darlehen vom mitbeklagten Treuhänder in Hongkong angenommen haben soll, der am zugrundeliegenden Investitionsgeschäft beteiligt war, das die Fabrik anfocht, weil ihr Mitarbeiter treuwidrig die Investitionsgelder transferierte. Der Anwalt wendet ein, das Darlehn sei nur an den mitbeklagten Kreditgeber rückzahlbar. Das Bundesgericht der Hauptstadt wies die Einrede am 8. Oktober 2014 zurück.
Die Gefahr für Anwälte besteht neben der potentiellen Verletzung von Russlandsanktionen darin, dass nach Erhalt des Honorars die russische Partei nach eigenem Recht behaupten kann, ein Mitarbeiter habe treulos und abtrünnig - oder laut Klagevortrag rogue - gehandelt. Wer weiß im Westen schon, welche Vollmachtsnachweise in Russland für eine Transaktion erforderlich sind? In den USA gilt beim Mandatsvertrag das Wort der Mandantschaft. Nur in seltenen Fällen wird die zusätzliche schriftliche Zusicherung der Vertretungsvollmacht verlangt, die jedoch nahezu jedermann abgeben kann. Sie schützt also höchstens im Verhältnis zum Erklärenden - mit einem Schadensersatzanspruch -, während der Vertretene nach diesem Beschluss seinen Bereicherungsanspruch einklagen darf.