Mit Sammelklage gegen Eisenbahn
CK • Washington. Die Klägerin in Pincus v. National Railroad Passenger Corp. kann nur kurz stehen und braucht dann einen Sitzplatz oder Rollstuhl. Sie verklagt die Eisenbahn auf zukünftige Abhilfe im Namen aller Gleichbetroffenen, nachdem ihr am Bahnhof ein zu kleiner Rollstuhl angeboten und sie in einem von ihr nicht bedienbaren Rollstuhl verlassen wurde.
Fraglich ist in New York City ihre Aktivlegitimation, wo das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Klagabweisung nachprüft. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied am 28. Oktober 2014 zu ihren Gunsten, weil er sich überzeugte, dass die Klägerin auch in Zukunft Eisenbahn fahren werde und eine sinnvolle Abhilfe für die nach ihrer Behauptung gegen das Behindertenschutzgesetz verstoßenden Leistungen der Bahn denkbar sei.
Fraglich ist in New York City ihre Aktivlegitimation, wo das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Klagabweisung nachprüft. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied am 28. Oktober 2014 zu ihren Gunsten, weil er sich überzeugte, dass die Klägerin auch in Zukunft Eisenbahn fahren werde und eine sinnvolle Abhilfe für die nach ihrer Behauptung gegen das Behindertenschutzgesetz verstoßenden Leistungen der Bahn denkbar sei.