Haftet Staat, wenn Ministerium Vertrag verletzt?
CK • Washington. Ausländische Staaten können in den USA nur nach dem Foreign Sovereign Immunities Act verklagt werden. Wenn ein Staat wegen des behaupteten Vertragsbruchs eines Ministeriums verklagt wird, ist zu prüfen, ob der Staat für sein Ministerium haftet, erklärte das Bundesgericht der Hauptstadt am 5. November 2014 im Fall Wye Oak Technology Inc. v. Republic of Iraq.
Die Antwort hängt davon ab, wie der Staat und seine Ministerien und sonstigen Instrumentalities im Sinne des FSIA strukturiert sind. Alle können unter einem Dach an einem Strang ziehen, oder jeder Teil kann zivilrechtlich selbständig, wie im Fall des Iraks, als eigene juristische Person agieren, ermittelte das Gericht. Beim Vertragsbruch ist im letzteren Fall auch die Ausnahme zu prüfen, ob der Gesamtstaat statt des Ministeriums verklagt werden darf, wenn er den Nutzen aus dem Ministerialvertrag zieht. Dies wird in der nächsten Prozessphase zu klären sein.
Die Antwort hängt davon ab, wie der Staat und seine Ministerien und sonstigen Instrumentalities im Sinne des FSIA strukturiert sind. Alle können unter einem Dach an einem Strang ziehen, oder jeder Teil kann zivilrechtlich selbständig, wie im Fall des Iraks, als eigene juristische Person agieren, ermittelte das Gericht. Beim Vertragsbruch ist im letzteren Fall auch die Ausnahme zu prüfen, ob der Gesamtstaat statt des Ministeriums verklagt werden darf, wenn er den Nutzen aus dem Ministerialvertrag zieht. Dies wird in der nächsten Prozessphase zu klären sein.