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Montag, den 17. Nov. 2014

Prozessrechtlicher Sitz von Corporation und LLC

 
.   Eine misslungene Geschäftsbe­ziehung führt zu einem Lehr­stück über das Recht von Parteien aus verschie­denen Staaten, statt eines einzel­staat­lichen Gerichts ein Bundes­gericht nach dem Sachzuständigkeitsprinzip der Diversity Jurisdiction anzurufen. Diese ist Fällen der vollständigen Diversity vorbehalten und soll die Beklagten vor xenophoben einzelstaatlichen Gerichten schützen.

Im Fall CostCommand LLC v. PRS Software Solutions Inc. musste das Gericht bei vier Beteiligten die Staats­angehö­rigkeit einer Corporation auf Beklagten­seite und einer LLC auf Kläger­seite ermitteln. Dabei dürrfe es über die Behauptungen der Klage und Klag­erwiderung hinaus Fest­stellungen machen, erklärte das Bundes­gericht der Hauptstadt am 13. November 2014. Die Klägerin stammt aus Maryland, da sich ihre Staatsan­gehörigkeit nach der ihrer Inhaber richtet, und der Allein­eigner dort wohnt.

Eine der beklagten Kapital­gesell­schaften hatte sich als Corporation aus Texas bezeichnet, doch die anderen Beklagten wiesen das Gericht darauf hin, dass die Webseite der Corporation Maryland als Verwaltungs­sitz bezeichnet. Das Gericht ließ sich davon über­zeugen und bestätigte, dass eine Gesell­schaft zwei Staats­angehörig­keiten besitzen kann: eine am Gründung­sort und eine am Verwaltungs­sitz, den es weiter erörtert. Im Ergebnis fand es, dass die complete Diversity nicht vorliege und deshalb die gesamte Klage abge­wiesen werden müsse.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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