Drohne auf höchster Ministerialebene
CK • Washington. Wieder schraubte sich die Entwicklung des zivilen Drohnenrechts in den USA etwas höher: Am 17. November 2014 beurteilte das National Transportation Safety Board als ministerielle Revisionsinstanz den Pirker v. Huerta-Fall, nachdem ein Verwaltungsrichter im Federal Aviation Administration-internen Widerspruchsverfahren zugunsten der freien gewerblichen Drohnennutzung auf der Grundlage der Flugspielzeugverordnung entschieden hatte.
Der Oberste Ministerial-Rat beschränkte die Prüfung des Falles auf die rechtswidrige Nutzung des Luftraums durch ein Luftfahrzeug, ohne die weitergehende Frage der gewerblichen Nutzung, die das Amt bis zum Erlass einer Drohnenverordnung einschränkt, zu klären. Die neue Entscheidung, die den Fall an den Verwaltungsrichter zurückverweist, damit er die rechtswidrigen Handlungen genauer klärt, trifft auf Kritik von vielen Seiten.
Der Anwalt des beschuldigten Luftraumverletzers erklärte, dass das Interesse an der gewerblichen Nutzung des Luftraums durch zivile Drohnen nicht von der Entscheidung beeinträchtigt wird. Aus der in den USA wenig maßgeblichen Lehre kommt vom jedoch einflussreichen Ryan Calo die Ansicht, der Verletzungsvorwurf hätte aus der Perspektive des ersten Verfassungszusatzes verteidigt werden müssen.
Die Rechtslage bleibt also ungeklärt: Der Kongress erwartet Verordnungen und tut nichts. Das Amt bemüht sich um diese Verordnungen und erlässt die ersten Sondernutzungsgenehmigungen. Manche Juristen behaupten, der Verwaltungsrichter habe zivile Drohnen geringen Gewichts für eine Flughöhe bis 400 Fuß richtig eingeordnet und werde in der gerichtlichen Revision bestätigt werden. Vorsichtigere Juristen warnen vor der gewerblichen Nutzung ohne Sondergenehmigung, bevor ein Verordnungsentwurf vorliegt.
Der Oberste Ministerial-Rat beschränkte die Prüfung des Falles auf die rechtswidrige Nutzung des Luftraums durch ein Luftfahrzeug, ohne die weitergehende Frage der gewerblichen Nutzung, die das Amt bis zum Erlass einer Drohnenverordnung einschränkt, zu klären. Die neue Entscheidung, die den Fall an den Verwaltungsrichter zurückverweist, damit er die rechtswidrigen Handlungen genauer klärt, trifft auf Kritik von vielen Seiten.
Der Anwalt des beschuldigten Luftraumverletzers erklärte, dass das Interesse an der gewerblichen Nutzung des Luftraums durch zivile Drohnen nicht von der Entscheidung beeinträchtigt wird. Aus der in den USA wenig maßgeblichen Lehre kommt vom jedoch einflussreichen Ryan Calo die Ansicht, der Verletzungsvorwurf hätte aus der Perspektive des ersten Verfassungszusatzes verteidigt werden müssen.
Die Rechtslage bleibt also ungeklärt: Der Kongress erwartet Verordnungen und tut nichts. Das Amt bemüht sich um diese Verordnungen und erlässt die ersten Sondernutzungsgenehmigungen. Manche Juristen behaupten, der Verwaltungsrichter habe zivile Drohnen geringen Gewichts für eine Flughöhe bis 400 Fuß richtig eingeordnet und werde in der gerichtlichen Revision bestätigt werden. Vorsichtigere Juristen warnen vor der gewerblichen Nutzung ohne Sondergenehmigung, bevor ein Verordnungsentwurf vorliegt.