Kollege schlafend am PC: Verleumdung?
CK • Washington. Zwei Beamten des Bundesverlags beobachteten in der Nachtschicht ihren Vorgesetzten, der am Rechner eingeschlafen war, und meldeten dies, wonach der Vorgesetzte heruntergestuft wurde. Er verklagte die Kollegen wegen Verleumdung auf Schadensersatz. Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied am 2. Dezember 2014 gegen ihn.
Das Urteil erreicht im Fall Beard v. Seals die Frage der Verleumdungstatbestands nicht. Die Klagabweisung begründet sich auf der lesenswerten Prüfung der Amtsimmunität. Der Kläger meinte, die Kollegen wären nur immun, wenn sie im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten gehandelt hätten, was er bezweifelt. Das Gericht erkannte hingegen, dass die Meldung eines schlafenden Kollegen dienstlich ist. Darin unterstützte es eine Einschätzung des Justizministeriums.
Das Urteil erreicht im Fall Beard v. Seals die Frage der Verleumdungstatbestands nicht. Die Klagabweisung begründet sich auf der lesenswerten Prüfung der Amtsimmunität. Der Kläger meinte, die Kollegen wären nur immun, wenn sie im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten gehandelt hätten, was er bezweifelt. Das Gericht erkannte hingegen, dass die Meldung eines schlafenden Kollegen dienstlich ist. Darin unterstützte es eine Einschätzung des Justizministeriums.