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Dienstag, den 09. Dez. 2014

Weiße Sklaven nach Australien verschleppt

 
Nach Kiobel-Präzedenzfall keine Gerichtsbarkeit in den USA
.   Die Usurpierung der Gerichtsbarkeit durch die USA für Belange ohne amerika­nischen Bezug wird oft behauptet, doch der Ausgang einer Sammelklage wegen der behaupteten australischen Versklavung weißer Kinder aus Europa nach dem Zweiten Weltkrieg zeigt das Gegenteil auf. Die Kläger beriefen sich auf das Alien Tort Statute, 28 USC §1350, das vor zwei Jahrhunderten Seefahrer vor Piraten an der libyschen Küste schützen sollte:
They brought claims against CCB, OSM, and various unnamed Catholic religious orders under the ATS, alleging violations of customary international law including slavery and involuntary servitude, child trafficking, forced child labor, and cruel, inhuman, and degrading treatment or punishment, as well as common law claims of conversion, unjust enrichment, constructive trust, accounting, and breach of fiduciary or special duty.
Die in Ellul et al. v. Christian Brothers verklagten Körperschaften gewannen am 8. Dezember 2014 im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City, als das Gericht den Supreme Court-Präzedenzfall Kiobel v. Royal Dutch Petroleum Co. zur Anwendung brachte. Die Revisionsbegründung erörtert lesenswert die Grenzen des ATS. Der Supreme Court in Washington hatte das Gesetz als auf Körperschaften unanwendbar ausgelegt, und die Kläger argumentierten erfolglos, dass Relikte des ATS die Beklagten trotz mangelnden USA-Bezugs der US-Gerichtsbarkeit unterwürfen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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