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Donnerstag, den 18. Dez. 2014

Heiße Luft in Dampfbüglerwerbung

 
.   Vergleichende Werbung in den USA - das wird als stets erlaubt angesehen. Doch der Fall Groupe SEB USA Inc. v. Euro-Pro Operating LLC zeigte ihre Grenzen auf, als sich zwei Dampfbügeleisenhersteller um Leistungsbehauptungen auf Anhängern an Produkten der Beklagten stritten.

Die Beklagte argumentierte, Verbraucher würden den in ihrer Werbeaussage verwandten Begriff uneinheitlich auffassen. Ihre Werbung stelle somit keinen messbaren, schädigenden Vergleich dar. Die Klägerin sah ihre Marke durch die behaupteten und die nach ihrem unabhängigen Prüfbericht falschen Vergleichs- und Leistungsmerkmale geschädigt.

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA entschied am 17. Dezember 2014 gegen die Beklagte. Die Verbrauchersicht ist zwar bei Ansprüchen nach dem Bundesmarkengesetz, Lanham Act, maßgeblich, aber die Verbraucherstudie sei unerheblich, wenn die Logik der Begriffe eindeutig eine Falschbehauptung aufzeigt. Zumindest reichten die Darstellungen der Klägerin für eine einstweilige Verfügung aus.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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