×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 13. Jan. 2015

Schmerzhafter Vollzug der Todesstrafe

 
.   Brutal ermordeten die Kläger in Warner v. Gross ihre Opfer; sie erwarten bald den Vollzug der Todesstrafe. Der letzte Hinge­richtete erfuhr Schmerzen, als der Staat auf andere Chemikalien als die bewährten umstellte. Den Vollzug mit diesen Mitteln ficht die Klage mit dem Antrag auf einst­weiligen Aufschub bis zur voll­ständigen Prüfung an.

Für Todesstrafrechtler interessant sind die Ausfüh­rungen des Bundes­berufungs­gerichts im zehnten Bezirk der USA in Denver vom 12. Januar 2015. Auf 29 Seiten beschreibt das Gericht die Taten der Kläger, ihre Bestrafung, den misslun­genen Einsatz der neuen Mischung und schließlich die verfassungs­rechtlichen Normen zur Todes­strafe und ihrem Vollzug. Ausgangs­punkt seiner Fest­stellungen ist, dass die Todesstrafe verfassungs­vereinbar ist und das Recht gewisse Schmerzen bei ihrem Vollzug toleriert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER