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Dienstag, den 26. Mai 2015

$1,2 Mio. Strafe wegen Abgasschummelei

 
.   In USA v. MTU America Inc. lernt der Leser, dass der Staat mit einem Sünder statt einer ver­tieften Verfol­gung einen Ver­gleich ein­gehen kann und wie dieser als Ent­wurf von der Öffent­lich­keit und einem Gericht zu prüfen ist. Einen Motoren­bauer bezich­tigte das Umwelt­schutz­amt EPA der Schum­melei bei der Abgas­prüfung und des ihr fol­genden rechts­widrigen Ver­kaufs von 895 Motoren.

Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich als Con­sent Dec­ree, der eine Straf­zahlung von 1,2 Milli­onen Dollar und die Unter­werfung des Herstel­lers unter eine Prüf­über­wachung in den näch­sten drei Jahren vor­sieht. Das Gericht erklärte am 22. Mai 2015 in fünf Seiten das Ver­fahren und seine Kri­terien für die Prü­fung des Ver­gleichs, die einer Mau­schelei zwischen den Par­teien vor­beugen soll - gerade wenn wie hier die Öffent­lich­keit sich der Kommen­tierung ent­hält -, und entschied:
Having reviewed the complaint, proposed consent decree, and the motion, the court finds that the agree­ment is fair, adequate, reason­able, appro­priate, and serves the public interest. Therefore, the motion is granted and the court will enter the consent decree.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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