×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Neuverordneter Online-Jugendschutz der FTC • • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 19. Nov. 2015

Strafzettel, Gelbphase im Verfassungsrecht der USA

 
.   Verkehrsrecht gibt es kaum in den USA, schon gar nicht auf Bundes­ebene, denn jeder Staat hat sein eigenes Recht. In Leder v. American Traffic Solutions, Inc. schaffte es jedoch die gesetzes­widrig verkürzte Dauer der Gelb­phase ins Bundes­gericht zur Prüfung ihrer Verfassungs­vereinbar­keit. Autofahrer sahen sich einer Falle ausgesetzt, die zur Strafe von $65 von einer dieser neumo­dischen, weithin ange­fochtenen und von Privaten bedienten Blitz­anlagen führte.

Am 18. November 2015 wies das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City nach Prüfung der prozes­sualen und materi­ellen Rechts­staatlich­keit, procedural and substantive Due Process, die Klage ab. Nicht jede Gesetzes­verletzung des Staates sei mit dem Rechts­staats­grundsatz unver­einbar, erklärte es.

Außerdem gäbe es keinen Anspruch aus unge­fertig­ter Berei­cherung, unjust Enrichment, weil die Zahlung in Kennt­nis und impliziter Anken­nung der Schuld erfolgte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER