Gier-motivierte Klage abgeschmettert, dann Bonusfrage
CK • Washington. Ein Prozesshansel ließ sich eine Forderung abtreten und klagte sie im Bundesgericht ein. Er ist nicht als Anwalt zugelassen und darf sich, aber nicht andere, vertreten. Das Gericht wies die Klage wegen ihrer Gier-motivierten Natur, Champerty, ab. Champerty gilt nicht nur für Rechtsanwälte, obwohl bei ihnen diese Missbrauchseinrede öfter zu prüfen ist.
Am 19. November 2015 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia eine Bonusfrage, nachdem es ebenfalls Prozesshanselei und Champerty entdeckte. Die Frage lautet, ob die Abweisung aufzuheben ist, nachdem der ursprüngliche Forderungsinhaber der Klage beigetreten war. Die Antwort im Fall Dougherty v. Carlisle Trans Products Inc lautet:
Nein, denn die Gier-Motivation durch eine gewollte Gewinnbeteiligung bleibt. Der Kollege darf die Klage aber im eigenen Namen neu erheben. Diese uralte Einrede aus dem Common Law ist weiterhin von praktischer Bedeutung, weil in ihrem Umfeld auch die Beauftragung von Anwälten auf Erfolgsbasis existiert. Die meisten Attorneys lehnen deshalb solche Mandatsbedingungen ab.
Am 19. November 2015 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia eine Bonusfrage, nachdem es ebenfalls Prozesshanselei und Champerty entdeckte. Die Frage lautet, ob die Abweisung aufzuheben ist, nachdem der ursprüngliche Forderungsinhaber der Klage beigetreten war. Die Antwort im Fall Dougherty v. Carlisle Trans Products Inc lautet:
Nein, denn die Gier-Motivation durch eine gewollte Gewinnbeteiligung bleibt. Der Kollege darf die Klage aber im eigenen Namen neu erheben. Diese uralte Einrede aus dem Common Law ist weiterhin von praktischer Bedeutung, weil in ihrem Umfeld auch die Beauftragung von Anwälten auf Erfolgsbasis existiert. Die meisten Attorneys lehnen deshalb solche Mandatsbedingungen ab.