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Sonntag, den 13. Dez. 2015

Fabrik abgebrannt: Produkt- oder Vertragshaftung?

 
.   Eine Fabrik brannte nach dem Einbau italienischer Maschi­nen ab, die ein Handelsvertreter vertraglich vermittelt hatte. Der Fabrikant ver­klagte den Hersteller aus Produkthaftung, nachdem er die Verjährungs­frist für Vertrags­verletzungs­forderun­gen verpasst hatte. In Masco Cabinetry Middle­field LLC v. CEFLA North America Inc. klärte sich am 11. Dezember 2015, ob die Anspruchs­grund­lage passt.

In Cincinnati erklärte das Bundesberufungs­gericht des sechsten Bezirks der USA lehrreich, dass auch beim Bezug über einen Handelsvertreter ein Vertrag zwi­schen Hersteller und Abnehmer zustande kommt. Wenn ein Vertrag besteht, bleibt kein Raum für einen deliktischen oder Produkthaftungs­anspruch, bestimmte es.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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