Emissionsschadensklage gegen Entwicklungshilfe
CK • Washington. Emissionen eines mit Entwicklungshilfe errichteten Stromwerks haben ihr Dorf verseucht, beklagen Inder im Fall Budha Ismail Jam v. IFC und verlangen Abhilfe sowie Strafschadensersatz von der in Washington, DC, ansässigen International Finance Corporation, einem Arm der Weltbank. Am 24. März 2016 verkündete das Bundesgericht der Hauptstadt ein abweisendes Urteil.
Die 13-seitige Begründung ist aus völkerrechtlicher Perspektive einfach und überzeugend. Die für Staaten geltende Immunität wird auch auf internationale Organisationen angewandt, in der Regel aufgrund internationaler Abkommen und in den USA zudem nach dem International Organizations Immunities Act, dem Gegenstück zum Foreign Sovereign Immunities Act.
Auf die materiellen Umwelt- und sonstigen Schäden sowie die Ausgleichs- und Strafschadensersatzforderungen, compensatory and punitive Damages, darf der United States District Court for the District of Columbia daher nicht eingehen.
Die 13-seitige Begründung ist aus völkerrechtlicher Perspektive einfach und überzeugend. Die für Staaten geltende Immunität wird auch auf internationale Organisationen angewandt, in der Regel aufgrund internationaler Abkommen und in den USA zudem nach dem International Organizations Immunities Act, dem Gegenstück zum Foreign Sovereign Immunities Act.
Auf die materiellen Umwelt- und sonstigen Schäden sowie die Ausgleichs- und Strafschadensersatzforderungen, compensatory and punitive Damages, darf der United States District Court for the District of Columbia daher nicht eingehen.