Prozessgericht widmet VW-Prozessen Sonderseite
CK • Washington. Jedes Prozessdetail gehört an die Öffentlichkeit, lautet der amerikanische Grundsatz, und besonders interessante Prozesse verdienen eine eigene Gerichtswebseite. Nicht nur das - bei Superprozessen wird der Presse die Teilnahme auch durch Konferenzschaltung, so am Termin vom 21. April 2016, ermöglicht. Im VW-Prozess verkündete das Bundesgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens deshalb:
In re: Volkswagen "Clean Diesel" MDLDie Wortprotokolle, Beschlüsse und Schriftsätze bietet der United States Court for the Northern District of California in San Francisco natürlich auch an. Nur wenige Ausnahmen gelten vom Öffentlichkeitsgrundsatz. Selbst die vertrauliche Behandlung von Geschäftsheimnissen erfordert besondere Anträge und wird generell eher abgelehnt als gestattet.
15-MD-2672-CRB (JSC)
Due to the level of interest in this case, this web page has been created to notify journalists and interested members of the public of important news and information about access to proceedings and to case information.
FOR THE PROCEEDING
ON APRIL 21, 2016:
Journalists who wish to listen to the status conference by telephone may do so by calling CourtCall at (866) 582-6878.