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Mittwoch, den 25. Mai 2016

Zwingende Neuregelung im Online-Kaufrecht der USA

 
.   Nicht der Bund, sondern die Gliedstaaten regeln das Ver­tragsrecht in den USA. Einheitlichkeit ist unerwünscht, doch für Ver­brau­cher und Arbeitnehmer trifft der Bund einige wenige Vorkehrungen, s. USA: Neue Regeln im Fernabsatz. Im Verbraucherschutzrecht verkündete am 24. Mai 2016 die Federal Trade Commission in Washington einen landesweit geltenden Verordnungsentwurf nach dem E-Warranty Act für den Handel.

Er betrifft die Transparenz der Garantiebestimmungen und -einschränkungen. Schon der Magnusson-Moss Warranty Act sollte dies durch deutliche Gestal­tun­gen erzielen. Der E-Warranty Act klärt das Verhältnis von im Internet abruf­baren Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen zum Offline- und Online-Handel und regelt unter anderem, dass Hersteller Händlern ihre Klauseln nicht nur vor­geben dürfen, sondern auch online oder offline verfügbar machen müssen. Der Verbraucher muss sie bereits vor einem Kauf einsehen können.

Der Verordnungsentwurf liegt nun der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vor: Rule Governing Disclosure of Written Consumer Product Warranty Terms and Conditions; Rule Governing Pre-Sale Availability of Written Warranty Terms, 81 Federal Register 100, 32680. Das Verbraucherschutzamt hofft, die Auswertung der Stellungnahmen, zu denen jedermann auch ohne besonderes Interesse berechtigt ist, bald auszuwerten, damit die Verordnung in 16 CFR Parts 701, 702 noch in diesem Jahr ain Kraft treten kann.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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