Gilt Schiedsklausel in Online-Spiel-AGB auch für Dritte?
CK • Washington. Das Primat der Schiedsgerichtsbarkeit, Arbitration, in den USA bedeutet, dass sich auch Dritte auf eine Schiedsklausel berufen dürfen, wenn diese sie begünstigt. Der Supreme Court in Washington legt solche Klauseln weit aus, während in San Francisco Gegenwind weht: Verbraucher, wie die Onlinespieler im Fall Geier v. M-Qube Inc., sollen eher nicht an ein Schiedsgericht verwiesen werden, wenn sie wegen rechtswidrig aufgedrängter Zusatzkosten vor ein ordentliches Gericht mit sympathisierenden Geschworenen und Sammelklageoption ziehen wollen.
Obwohl der Supreme Court seine Position wiederholt und ausdrücklich auch im Verbraucherschutzrecht unterstreicht, wagt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA immer wieder Abweichungen. In diesem Fall galt die Schiedsklausel in den App-AGBs für den Onlinespieler als Verbraucher und den App-Anbieter sowie die Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung und den Abrechnungen erbringen.
Am 26. Mai 2016 entschied das Gericht unter Anwendung des Washingtoner einzelstaatlichen Rechts, das die in der Klausel unbenannten Dienstleister gegen die Klage des Verbrauchers gegen den Dienstleister ohne Einbeziehung des Spielanbieters möglicherweise den Schiedseinwand geltend machen dürfen.
In der Revisionsbegründung findet der Leser alle Merkmale für die Ermittlung der Drittbegünstigung der Dienstleister durch die AGB. Der Revisionsbeschluss gibt dem Untergericht jedoch die Prüfung der Fragen auf, ob die Verbraucher den AGB zustimmten und ob die beklagten Dritten auch wirklich Dienstleister des Spielanbieters sind.
Obwohl der Supreme Court seine Position wiederholt und ausdrücklich auch im Verbraucherschutzrecht unterstreicht, wagt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA immer wieder Abweichungen. In diesem Fall galt die Schiedsklausel in den App-AGBs für den Onlinespieler als Verbraucher und den App-Anbieter sowie die Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung und den Abrechnungen erbringen.
Am 26. Mai 2016 entschied das Gericht unter Anwendung des Washingtoner einzelstaatlichen Rechts, das die in der Klausel unbenannten Dienstleister gegen die Klage des Verbrauchers gegen den Dienstleister ohne Einbeziehung des Spielanbieters möglicherweise den Schiedseinwand geltend machen dürfen.
In der Revisionsbegründung findet der Leser alle Merkmale für die Ermittlung der Drittbegünstigung der Dienstleister durch die AGB. Der Revisionsbeschluss gibt dem Untergericht jedoch die Prüfung der Fragen auf, ob die Verbraucher den AGB zustimmten und ob die beklagten Dritten auch wirklich Dienstleister des Spielanbieters sind.