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Sonntag, den 29. Mai 2016

God@Heaven gerügt - Recht mit Archie und Veronica

 
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Speicherchips
Schon vor der Freigabe des Internets für jedermann, lange vor dem Web und Google, gab es Recht im Netz sowie Archie und Veronica, um es zu ermitteln. Um 1992 war dieses Rechtsblatt auch im Netz. Gerügt wur­de auch schon - beispielsweise ein Konto unter God@Heaven…, weil der Benutzer einen Be­richt in 1000-Zeichen-Abschnitte zerhackte und einem Kollegen mit 1000 EMails sandte, weil nicht jede Uni einen FTP-Server besaß. Kein rechtsfreier Raum.

Im gestrigen Austausch mit dem Inhaber von God@Heaven… erfuhr ich, dass die Rüge vom Pentagon kam. Es hatte das Internet eingerichtet und ließ die Lehre mitspielen. Die Lehre wiederum interessierte sich für Materi­al, weshalb das German American Law Journal einen Gopher-Dienst ins Netz stellen durfte. Später folgte das Webangebot unter amrecht.com, dann 2003 das aktuelle Angebot im Blogformat.

1985 reichten 36 Kb RAM aus, um erste Fachberichte zu schreiben und auf einer Tonbandkassette zu speichern. Digitaler Versand war denkbar, aber Juristen fand ich im Internet nicht. Neben Naturwissenschaftlern und Bibliothekaren stieß ich im Netz als Rechtsverwandtesten immerhin auf einen an Jura interessierten Wirtschaftsprüfer. Vermutlich hatten bis 1995 mehr Juristen das German American Law Journal auf Floppy Disk - und der Druckfassung der German American Law Association - gelesen als im Internet. Als der Gopher-Dienst gal.md.edu:70 im Nirvana verschwand, war er nach der Entwicklung von http und Mosaic technisch obsolet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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