Schlichter ungleich behandelt - Richter kein Schwein
CK • Washington. Ein Richter ist kein Schwein, das zur Suche nach Trüffeln im Parteivortrag gezwungen werden darf; andererseits ist er keine Topfpflanze - er darf heranziehen, was er für wichtig hält, erklärte Bundesrichter Bates am 23. Juni 2016 in seiner Beschlussbegründung in Parker v. Hoglander nach einem missglückten Parteivortrag, der beinahe die Diskriminierungsklage eines Schlichters gegen ein Bundesamt im Schlüssigkeitsverfahren entgleiste; aaO 8.
Der Kläger hatte ein Stellenangebot als Schlichter vom National Mediation Board erhalten, das dieses zurückzog, als der Kläger einen späteren Dienstantritt wünschte. Nach der Auffassung des Klägers wurde einem weißen und jüngeren Kandidaten derselbe Wunsch nicht abgeschlagen. Als schwarzer Vierundsechzigjähriger hielt er sich für ungleich behandelt. Das beklagte Amt berief sich auf einen nichtdiskriminierenden Grund für den Angebotsentzug: Der Antrittstermin war organisatorisch unverrückbar.
Die Richtigkeit beider Auffassungen kann der Richter nicht bezweifeln. Es sind also Tatsachenfragen zu klären, die in die Zuständigkeit der Geschworenen fallen. Vor der Vorlage der Beweise an die Jury eröffnet das Bundesgericht der Hauptstadt nun den Parteien mit seinem Beschluss den Weg zum Beweisausforschungsverfahren, Discovery, in dem beide Unterlagen von der Gegenseite sowie Parteien und Zeugen vernehmen dürfen.
Der Kläger hatte ein Stellenangebot als Schlichter vom National Mediation Board erhalten, das dieses zurückzog, als der Kläger einen späteren Dienstantritt wünschte. Nach der Auffassung des Klägers wurde einem weißen und jüngeren Kandidaten derselbe Wunsch nicht abgeschlagen. Als schwarzer Vierundsechzigjähriger hielt er sich für ungleich behandelt. Das beklagte Amt berief sich auf einen nichtdiskriminierenden Grund für den Angebotsentzug: Der Antrittstermin war organisatorisch unverrückbar.
Die Richtigkeit beider Auffassungen kann der Richter nicht bezweifeln. Es sind also Tatsachenfragen zu klären, die in die Zuständigkeit der Geschworenen fallen. Vor der Vorlage der Beweise an die Jury eröffnet das Bundesgericht der Hauptstadt nun den Parteien mit seinem Beschluss den Weg zum Beweisausforschungsverfahren, Discovery, in dem beide Unterlagen von der Gegenseite sowie Parteien und Zeugen vernehmen dürfen.