×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 08. Juli 2016

Mobile Werbung, Geschmack und Redefreiheit

 
.   Verfassungsrechtlich wichtige Fragen sprach in San Fran­cisco am 7. Juli 2016 im Fall Lone Star Security and Video Inc. v. City of Los An­geles das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA an: Darf eine Stadt Werbung auf geparkten oder mobilen Fahrzeugen regeln oder gar verbieten? Das Gericht sagt ja. Ein Sonderthema, den guten Ge­schmack in der Werbung, griff einer der Richter in Kalifornien in einer lesens­werten Er­gän­zung auf.

Die Grenzen der gewerblichen Redefreiheit, die weiter gehen als die der pri­va­ten, erklärte das Gericht ausführlich in seiner Begründung von 19 Seiten. Die ergänzenden Ausführungen werben für eine Prüfung der Ge­schmacks­gren­zen durch den Supreme Court in Washington, DC, da der Richter glaubt, der Ober­ste Bundesgerichtshof der USA habe sich im maß­geb­li­chen Free Speech-Prä­ze­denz­fall Members of City Council of City of Los Angeles v. Taxpayers for Vincent, 466 US 789 (1984), vertan:
If "aesthetics" are to play a part in speech restriction, then such aes­the­tics should apply equally, decal or sign. Yet under Tax­pay­ers for Vincent, the Court rejected the very point that I now make.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER