Hotel für $20 im Discovery-Verfahren
COS - Washington. Unsinnige und unsubstantiierte Anträge in einem Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren nach Rule 56(d) wies das Gericht zurück. Das Berufungsgericht des zweiten Bezirks in New York entschied in der Sache Alphonse Hotel Corporation v. Nam T. Tranüber die Wirksamkeit einer Leasingvereinbarung und Joint Venture Vereinbarung, welche die Überlassung eines millionenschweren Hotelbesitzes gegen Arbeitseinsatz und $20 enthielt. Eine gültige Joint Venture Vereinbarung lag nicht vor. Die Leasing-Vereinbarung widerspricht den geschäftlichen Gepflogenheiten und ist deshalb als Schenkung oder als unternehmerische Verschwendung ungültig.
Ein Discovery-Antrag ist nur dann erfolgreich, wenn dargelegt werden kann, dass die dem Antragsteller nicht unmittelbar vorliegenden Tatsachen der Geltendmachung des Klageanspruchs unmittelbar dienlich sind und ferner die zu benötigenden gesamten Tatsachen nicht rein spekulativ sind. Für einen Ermittlungsantrag ist dabei das bloße Vorbringen von Tatsachenbehauptungen, welche die zugrundeliegende Argumentation lediglich stützen, unzureichend; vgl. Paddington Partners v. Bouchard, 34 F.3d 1132, 1138 (2d Cir. 1994).
Hier bezog sich der Ermittlungsantrag auf Dokumente, wie beispielsweise Bewertungen des Besitzes, die nicht geeignet waren, die Existenz einer wirksamen Leasingvereinbarung und Joint Venture Vereinbarung darzulegen, um dadurch eine andere rechtliche Beurteilung zu erreichen.
Ferner hatte der Kläger nicht vorgebracht, warum er der Meinung sei, dass die einzuholenden Dokumente existieren und daher überhaupt zu ermitteln seien. Im Ergebnis war daher die ablehnende Entscheidung des Untergerichts nicht ermessensfehlerhaft. Eine Verletzung der Rule 56(d) des Bundesprozessrechts schied daher unter den genannten Erwägungen aus.
Ein Discovery-Antrag ist nur dann erfolgreich, wenn dargelegt werden kann, dass die dem Antragsteller nicht unmittelbar vorliegenden Tatsachen der Geltendmachung des Klageanspruchs unmittelbar dienlich sind und ferner die zu benötigenden gesamten Tatsachen nicht rein spekulativ sind. Für einen Ermittlungsantrag ist dabei das bloße Vorbringen von Tatsachenbehauptungen, welche die zugrundeliegende Argumentation lediglich stützen, unzureichend; vgl. Paddington Partners v. Bouchard, 34 F.3d 1132, 1138 (2d Cir. 1994).
Hier bezog sich der Ermittlungsantrag auf Dokumente, wie beispielsweise Bewertungen des Besitzes, die nicht geeignet waren, die Existenz einer wirksamen Leasingvereinbarung und Joint Venture Vereinbarung darzulegen, um dadurch eine andere rechtliche Beurteilung zu erreichen.
Ferner hatte der Kläger nicht vorgebracht, warum er der Meinung sei, dass die einzuholenden Dokumente existieren und daher überhaupt zu ermitteln seien. Im Ergebnis war daher die ablehnende Entscheidung des Untergerichts nicht ermessensfehlerhaft. Eine Verletzung der Rule 56(d) des Bundesprozessrechts schied daher unter den genannten Erwägungen aus.