Gefahr im Panama- und Iranhandel: US-Sanktionen
CK • Washington. Auch wer als Europäer Geschäfte mit Panama oder dem Iran macht, kann amerikanischen Wiederausfuhr- und Finanzkontrollen und -sanktionen unterliegen. Eine Einführung in die Risiken, die der Iranhandel trotz Lockerung gewisser Sanktionen bedeudet, vermittelt am 3. August 2016 ein Webinar unter dem Titel The Iran Deal: Challenges and Opportunities for Your Firm vom Kanzleipartner Babak Hoghooghi des Verfassers.
Von einer Lockerung der Panamakontrollen berichtet eine Verkündung des amerikanischen Schatzamts in Washington, DC, vom 21. Juli 2016 unter dem Titel Publication of Kingpin Act/Panama-related General Licenses. Sie erklärt unter anderem, dass Papier und Toner an sanktionierte Unternehmen geliefert werden dürfen, während als Dienstleistungen auch Webservices vorübergehend gestattet werden. Dies sind Ausnahmen von den OFAC-Finanzkontrollen, die den Handel erheblich einschränken.
Von einer Lockerung der Panamakontrollen berichtet eine Verkündung des amerikanischen Schatzamts in Washington, DC, vom 21. Juli 2016 unter dem Titel Publication of Kingpin Act/Panama-related General Licenses. Sie erklärt unter anderem, dass Papier und Toner an sanktionierte Unternehmen geliefert werden dürfen, während als Dienstleistungen auch Webservices vorübergehend gestattet werden. Dies sind Ausnahmen von den OFAC-Finanzkontrollen, die den Handel erheblich einschränken.