Entwurf des Haager Vollstreckungsabkommens: Kommentare erbeten
CK • Washington. Im Bundesanzeiger vom 18. November 2016 bat das United States Patent and Trademark Office um weiterführende Kommentare zum ersten Entwurf eines Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommens: Request for Comments and Notice of Public Meeting on a Preliminary Draft Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Judgments Currently Being Negotiated at The Hague Conference on Private International Law. Sie sollen der Vorbereitung weiterer Verhandlungen auf diplomatischer Ebene dienen.
Konkret geht es um dem Entwurf vom Juni 2016. Das Patent- und Markenamt der USA erklärt im Federal Register, Bd. 81, Heft 223, S. 81741, die transnationalen Ziele zur grenzüberschreitenden Vollstreckung in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes nach Art. 2 des vorläufigen Entwurfs. Das Amt hat öffentliche Anhörungen auf den 12. Januar 2017 terminiert.
Anmeldungen müssen bis zum 29. Dezember 2016 eingereicht werden. Schriftliche Anmerkungen müssen bis zum 9. Januar 2017 eingehen. Diese dürfen auch an die EMailanschrift judgmentsproject@uspto.gov gerichtet werden. In seiner Ankündigung erklärt das Amt das Abkommen und verzeichnet seine Fragen, die die interessierte Öffentlichkeit in weiteren Erörterungen aufgreifen sollte.
Der Verhandlungsentwurf des Abkommens ist bei der Hague Conference on Private International Law unter Preliminary Draft einzusehen.
Konkret geht es um dem Entwurf vom Juni 2016. Das Patent- und Markenamt der USA erklärt im Federal Register, Bd. 81, Heft 223, S. 81741, die transnationalen Ziele zur grenzüberschreitenden Vollstreckung in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes nach Art. 2 des vorläufigen Entwurfs. Das Amt hat öffentliche Anhörungen auf den 12. Januar 2017 terminiert.
Anmeldungen müssen bis zum 29. Dezember 2016 eingereicht werden. Schriftliche Anmerkungen müssen bis zum 9. Januar 2017 eingehen. Diese dürfen auch an die EMailanschrift judgmentsproject@uspto.gov gerichtet werden. In seiner Ankündigung erklärt das Amt das Abkommen und verzeichnet seine Fragen, die die interessierte Öffentlichkeit in weiteren Erörterungen aufgreifen sollte.
Der Verhandlungsentwurf des Abkommens ist bei der Hague Conference on Private International Law unter Preliminary Draft einzusehen.