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Dienstag, den 29. Nov. 2016

Untrennbar verbundene Wahlsicherheitsdaten staatsgeheim

 
.   Muss der Staat nach dem Freedom of Information Act eine Stu­die über die Verletzlichkeit der Wahlsysteme in den USA an die Öf­fent­lich­keit herausgeben? Der FOIA vermittelt Bürgern Zugang zu staat­li­chen In­for­ma­tio­nen, und das Gesetz wird zu ihren Gunsten weit ausgelegt: Trans­pa­renz do­mi­niert, doch können Staatssicherheit und planerische Freiheit vor­ge­hen.

In Levinthal v. Federal Election Commission erörterte die Ur­teils­be­grün­dung am 23. November 2016 diese Grundsätze und die vom Gericht geforderte Ab­wä­gung. Das Bundesgericht für den Hauptstadtbezirk des District of Columbia wies die Klage ab, als ein Kläger Details der Studie verlangte und die vom Bun­des­wahl­amt herausgebenen Unterlagen allgemeiner Natur als un­zu­rei­chend rügte. Ent­schei­dend war für das Gericht in seiner 13-seitigen Begründung, dass der Staat die Si­cher­heits­studie für die Gefahrenerkennung und -ab­wehr­pla­nung in Auf­trag gegeben hatte:

Diese Bestandteile der Studie gingen über die Sachverhaltsermittlung hin­aus, und die Folgerungen und Empfehlungen seien untrennbar damit verbunden. Das Amt könne keine geschwärzte Fassung offenlegen, die nicht gleichzeitig die Ri­si­ko­be­wer­tung und -abwehr bekannt gäbe. Da eine Be­kannt­ga­be so­mit die sta­ats­pla­ne­ri­schen Ziele vereiteln würde, sei die Klage abzuweisen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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