Behinderung: Verspätet - entlassen - verloren
CK • Washington. Wieviel Flexibilität muss ein Arbeitgeber einem sehbehinderten Angestellten einräumen? In Martinez v. Mount Sinai Hospital focht eine Mitarbeiterin ihre Kündigung wegen eines verspäteten Dienstantritts an. Der Arbeitgeber verteidigte sich, er hätte wegen ihrer Sehbehinderung einen späteren Dienstantritt mit der Mitarbeiterin nach dem Menschenrechtsgesetz vereinbart und dann noch sieben Verspätungen mit Warnungen toleriert, bis bei der nächsten die Entlassung folgte.
In New York City erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 30. November 2016 leicht lesbar, dass zunächst eine wirksame Vereinbarung nach dem New York City Human Rights Law zustande kam. Damit hatten die Parteien die Rücksichtnahme auf die Behinderung wirksam und verbindlich geregelt. Eine weitere verspätungsbezogene Rücksichtspflicht oblag dem Arbeitgeber nicht. Jeder Verstoß der Arbeitnehmerin schuf daher einen rechtmäßigen Kündigungsgrund.
In New York City erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 30. November 2016 leicht lesbar, dass zunächst eine wirksame Vereinbarung nach dem New York City Human Rights Law zustande kam. Damit hatten die Parteien die Rücksichtnahme auf die Behinderung wirksam und verbindlich geregelt. Eine weitere verspätungsbezogene Rücksichtspflicht oblag dem Arbeitgeber nicht. Jeder Verstoß der Arbeitnehmerin schuf daher einen rechtmäßigen Kündigungsgrund.