Staatsfernsehen ohne Geoblocking verletzt Copyright
CK • Washington. Grenzenüberschreitende Ausstrahlungen von Fernsehsendungen und ihre Verbreitung im Internet dienen Zuschauern, doch werfen sie besondere Rechtsfragen auf. Am 2. Dezember 2016 gewann in Spanski Enterprises Inc. v. Telewizja Polska SA ein Inhaber von Rechten für den US-Markt gegen das polnische Staatsfernsehen eine Klage nach dem Copyright Act, 17 USC §101, weil der Sender seine Programme auch selbst in den USA vertrieb und die vereinbarte Geoblocking-Methode zum Schutz des Rechteinhabers zur Vermeidung der Ausstrahlung in den USA absichtlich unterdrückte. Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt lesenswert den Sachverhalt und die rechtliche Bewertung. Es entscheidet dem Grunde nach gegen den Staatssender. Die Schadensbemessung folgt im nächsten Abschnitt des US-Prozesses.