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Dienstag, den 06. Dez. 2016

Unmöglichkeit der Waffenkontrolle: Gesetz nichtig?

 
.   Kaliforniens Strafgesetz verbietet den Handel mit Waffen ohne eine an zwei Stellen aufgeprägte Seriennummer, die sich auf Munition über­trägt. In National Shooting Sports Foundation v. State of California ging ein Waf­fen­her­stel­ler- und -nutzerverband gegen das Gesetz vor, weil es Un­mög­li­ches ver­lan­ge und des­halb kalifornisches Recht verletze: The law ne­ver re­qui­res im­pos­si­bi­li­ties.Civil Code §3531.

Vor dem Untergericht verlor er, da er das Gesetz nicht als Verfassungsverstoß ge­rügt habe. Die Unmöglichkeit der Prägung und ihre Entfernbarkeit durch Kri­mi­nel­le seien Fragen, die dem Gericht eine gesetzgeberische Inhaltsprüfung ab­ver­lang­ten. Diese sei mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung unvereinbar. Ob Ge­set­ze sinn­voll sind, falle in die Zuständigkeit der Legislative.

Das kalifornische Berufungsgericht des fünften Bezirks hob am 1. Dezember 2016 das abweisende Urteil auf; das Untergericht müsse sich mit den in­halt­li­chen Fra­gen befassen. Die Unmöglichkeit der Gesetzesbeachtung könne ein Ge­setz nich­tig ma­chen und auch einen Interessensverband, dessen Mit­glie­der di­rekt vom Ge­setz betroffen sind. Er darf daher auch ohne eine be­haup­te­te Ver­fas­sungs­ver­letzung die Unmöglichkeit von Gerichten an der Schnittstelle von Judikative und Le­gis­la­tive mit einer Feststellungsklage prüfen lassen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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