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Dienstag, den 20. Dez. 2016

Klagen vor Jahresende zu spät

 
.   Ein Rennen zum Gericht am Jahresende kennt man in den USA nicht. Ver­jäh­rungs­fris­ten rich­ten sich nach ihrem An­fangs- und End­tag, wie der Ka­len­der die­se aus­weist. X Jahre plus Jahres­rest bis Sil­vester gibt es nicht.

Allerdings ist in den USA immer zu beachten, dass jeder Staat sein eige­nes Pro­zess­recht hat, und dass die Statu­tes of Li­mi­tations der Ein­zel­staa­ten un­ter­schied­liche Re­ge­lun­gen treffen. Das bedeutet auch Un­ge­wiss­heit bei der Er­mitt­lung des an­wend­ba­ren Rechts, gerade wenn ein Rechts­streit auf grenz­über­schrei­ten­den Tat­sa­chen be­ruht. Der Kläger orien­tiert sich am ihm gün­stigen Recht. Hin­gegen wird die Abwehr von Klagen im US-Prozess unter an­de­rem darauf be­ru­hen, ein gün­sti­ge­res Recht zu finden und die An­knüp­fungs­merk­male nach dem Bin­nen-IPR der USA, den Conflict of Laws-Grund­sät­zen, zu ermit­teln.

Ein anderes Staatsrecht kann kürzere Fristen vorgeben als das vom Kläger als an­wend­bar be­haup­te­te Recht. Selbst wenn die Fristen gleich lau­ten soll­ten, kön­nen die Hem­mungs- und Ken­nen­müs­sen-Be­stim­mun­gen der Sta­aten von­ein­an­der ab­wei­chen. In der Praxis bedeutet dies oft Über­raschun­gen, die die Recht­spre­chung stän­dig be­leben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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