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Donnerstag, den 16. März 2017

Domainnamenserpressung: ACPA-Herausgabeanspruch

 
.   In Linda Wagner v. LindaWagner.com ging die Klägerin dinglich gegen den gleichnamigen Domainnamen der Top-Level-Domain .com vor, der in den USA rechtlich angesiedelt ist, obwohl der Inhaber der Re­gi­strie­rung ein kanadisches Unternehmen ist, das Namen für gewerbliche Zwecke als Do­main­na­men registriert. Die Klägerin hatte erst die registrierte Domain für $500 auf sich übertragen lassen wollen, doch die Verhandlungen schlugen fehl. Auch eine Klage gegen das Unternehmen in den USA blieb er­folg­los.

Schließlich berief sie sich auf die dingliche Zuständigkeit nach dem Anti­cyber­squat­ting Consumer Protection Act, 15 USC §1125(d), der die Domain­namens­er­pres­sung verbietet und Inhabern stärkerer Rechte, im wesentlichen einer ein­ge­tra­genen oder Common Law-Marke, einen Über­tra­gungs­anspruch vermit­telt. Die Entscheidung des Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Rich­mond vom 15. März 2017 bestätigt die untergerichtliche Abweisung der zwei­ten, dinglich anhängig gemachten Klage und bezeichnet die unter­gericht­liche Ab­wei­sungs­begründung als richtig.

Diese Begründung vom 15. August 2016 untersucht ausführlich die Anspruchs­grund­lage und -merkmale sowie die Beweisanforderungen an Kläger, mitsamt der Markenqualität, der neun gesetzlichen Arten der Bösgläubigkeit und des un­lau­te­ren Profitmotivs. Die Erörterung führt den Leser durch die an­wend­ba­ren Präze­denz­fälle bis zur logischen Folge, dass hier kein Fall der Domain­er­pres­sung vor­liegt und der Übertragungsanspruch fehlschlägt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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