×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Neuverordneter Online-Jugendschutz der FTC • • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 13. April 2017

Steuern fertig, Daten verschenkt: Das Privacy Statement

 
Kein Datenschutz trotz Privacy Statement
.   Der Staat muss die Daten der Steuerzahler geheim halten. Unter­neh­men nicht. Vor allem im Internet bieten Dienste die Gratiserstellung der Steuer­er­klä­rungen, die jetzt bei Bund, Staat, Kreis und Stadt fällig sind, an.

Datenschutz unter dem Aspekt der Privacy wird nicht garantiert. Viel­mehr weiß man, dass die Firmen die Daten benutzen, um ihre Gratiskunden mit Kreditkarten- und son­sti­gen Angeboten zu überfluten. Ob je­mand kre­dit­wür­dig ist, wissen sie ja bereits.

Privacy Statements muss man extrem gründlich lesen. Wo Privacy drauf steht, muss keine Privacy drin sein!

Im Gegenteil: Sofern keine besonderen anderslautenden gesetzlichen oder ver­trag­li­chen Bestim­mun­gen gelten, kann eine Internet-Anbieterin mit den Daten der Kunden tun und lassen, was ihr beliebt. Das Privacy Statement dient ihrem Vorteil: Dort kann der Datenschutz aus­ge­schlossen werden. Und je klarer er aus­ge­schlos­sen wird, desto weniger kann dies als Verbrauchertäuschung angefochten werden!







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER