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Freitag, den 05. Mai 2017

$1,8 Mrd. Schaden wegen 60 Werbe-SMS auf der Kippe

 
.   In die Revision ging eine abgewiesene Schadensersatz­sam­mel­klage auf $1,8 Mrd. nach dem Schutz­gesetz für Telefonkunden, Te­le­phone Consumer Protection Act, die eine von ihrer Kanzlei ver­tre­te­ne Rechts­anwältin ge­gen ein Modegeschäft an­ge­strengt hat­te. Mit stren­ger Ermahnung ge­stat­te­te das Un­ter­gericht, die Juristin we­gen die­ses Interessenskonflikts ge­gen eine Lai­in aus­zu­wech­seln, die auch Werbe-SMS er­hal­ten hat­te und sich als Op­fer be­zeich­ne­te.

In Chicago klärte das Bundesberufungsgericht des sieb­ten Be­zirks der USA in Nicole Blow v. Bi­jo­ra Inc. am 4. Mai 2017 die Fra­gen, wann eine SMS-Auto­ma­ti­sie­rungs­software dem Ge­setz un­ter­fällt und ob eine Kun­din SMS-Werbung zu­ge­stimmt hat­te, wenn sie nur wünsch­te oder vor­zog, von Rabatt­ak­ti­o­nen zu er­fah­ren.

Das Programm entspricht nicht der gesetzlichen Definition eines Zufalls­ge­ne­rators für Wer­be­an­ru­fe, son­dern er­laubt die ma­nu­el­le Eingabe von auf einen Schlag an­wähl­ba­ren Kun­den, doch ver­wies das Ge­richt auf Verordnungen des Bundesnetzamts, Federal Communications Commission, mit seiner Ein­ord­nung sol­cher Pro­gramme un­ter das Ge­setz. Es be­stä­tig­te im zwei­ten Schritt, dass die er­for­der­li­che Zustimmung zu Werbe-SMS vor­lag, weil die subjektive Vor­lie­be für Rabatt-SMS das Vor­lie­gen einer Zu­stim­mung nicht aus­schließt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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