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Freitag, den 22. Sept. 2017

Schutz vor Identitätsdiebstahl ohne Klageberechtigung

 
SFe - Washington.   Der Kläger behauptet eine Verletzung des Fair and Accurate Credit Transactions Act. Zur Vermeidung von Identitätsdiebstahl verbietet 15 USC 1681c(g)(1), auf einem Rechnungsbeleg mehr als die letzten fünf Ziffern einer Kre­dit­kartennummer abzudrucken. Auf den Rechnungsbelegen der Beklagten waren jedoch sowohl die letzten vier als auch die ersten sechs Ziffern der Kre­dit­kar­te des Klägers angegeben. Dennoch hatte die Klage keinen Erfolg.

Am 19. September 2017 festigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City in Katz v. The Donna Karan Co. LLC seine FACTA-Recht­spre­chung. Eine rein formelle Verletzung des Gesetzes reicht danach für eine An­spruchs­begründung des Klägers nicht aus. Vielmehr ist zudem ein aus der Ver­let­zung fol­gen­des tatsächliches Schadensrisiko erforderlich.

Da die ersten sechs Ziffern einer Kreditkartennummer lediglich der Iden­ti­fi­ka­tion des Kartenausstellers dienten und keinen Rückschluss auf persönliche In­for­ma­ti­onen des Karteninhabers zuließen, verneinte die Revision ein Schadens­ri­si­ko des Klägers.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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