Dreimal täglich: Ranking- und Werbe-Einladung
CK • Washington. Beim Managing Partner landen mindestens dreimal täglich Einladungen zur Teilnahme als bester Anwalt, bester Spezialist, beste Kanzlei oder beste Kanzleiabteilung in einem sich als Ranking ausgebenden Portal oder einer Druckschrift. Wem ist damit gedient, fragt der Empfänger? Die Kanzlei bedient die Global 50 bei Compliance, holt die Kohlen für Abgeordnete und Botschaften aus dem Feuer, verteidigt das Überleben von nahezu sittenwidrig auf Riesenbeträge verklagten Unternehmen und beriet - vor Trump - in 75 Jahren etwa zehn Präsidenten.
Liest jemand solche Einordnungen von Rechtsanwälten überhaupt, oder dienen sie nicht ausschließlich den Werbefirmen, die sich auf die Eitelkeit mancher Lawyers in den USA verlassen? Denken die Kanzleien nicht an die neidischen Richter, die Kanzleiwerbung zur Verhöhnung heranziehen? Ist die Beteiligung nicht auch bedenklich, wenn Kanzleien Angaben über ihre Mandate erteilen oder sie gar von Dritten bewerten lassen? Die Fälle der Litigators, der Prozessvertretungskanzleiabteilung, kann jeder bei Gericht einsehen. Sie dürfen mit ihren Siegen werben - oder müssen sich nicht auch etwaige Niederlagen kundtun?
Die anderen Attorneys agieren meist ungesehen im Schatten der Mandanten, gleich ob sie die stärkste Wirtschaftsmacht Europas bei Anliegen und Anwesen in den USA beraten oder die Vertretung einer Staatenverbindung mit über einer halben Milliarde Einwohnern vertreten, wenn die Aufträge Beratung, Schiedsgerichtsbarkeit, Verträge oder das Verhältnis zu US-Ministerien betreffen. Wer sich an den US-Anwalt wegen Vertriebs, Export- oder Finanzsanktionen, und Lizenzen wendet, baut neben Geschick und gutem Ruf auf Vertrauen und Vertraulichkeit. Der Managing Partner meint, das sei nicht mit Werbung vereinbar, und er vernichtet solche Einladungen vorsichtshalber. Die anwaltliche Schweigepflicht geht vor.
Liest jemand solche Einordnungen von Rechtsanwälten überhaupt, oder dienen sie nicht ausschließlich den Werbefirmen, die sich auf die Eitelkeit mancher Lawyers in den USA verlassen? Denken die Kanzleien nicht an die neidischen Richter, die Kanzleiwerbung zur Verhöhnung heranziehen? Ist die Beteiligung nicht auch bedenklich, wenn Kanzleien Angaben über ihre Mandate erteilen oder sie gar von Dritten bewerten lassen? Die Fälle der Litigators, der Prozessvertretungskanzleiabteilung, kann jeder bei Gericht einsehen. Sie dürfen mit ihren Siegen werben - oder müssen sich nicht auch etwaige Niederlagen kundtun?
Die anderen Attorneys agieren meist ungesehen im Schatten der Mandanten, gleich ob sie die stärkste Wirtschaftsmacht Europas bei Anliegen und Anwesen in den USA beraten oder die Vertretung einer Staatenverbindung mit über einer halben Milliarde Einwohnern vertreten, wenn die Aufträge Beratung, Schiedsgerichtsbarkeit, Verträge oder das Verhältnis zu US-Ministerien betreffen. Wer sich an den US-Anwalt wegen Vertriebs, Export- oder Finanzsanktionen, und Lizenzen wendet, baut neben Geschick und gutem Ruf auf Vertrauen und Vertraulichkeit. Der Managing Partner meint, das sei nicht mit Werbung vereinbar, und er vernichtet solche Einladungen vorsichtshalber. Die anwaltliche Schweigepflicht geht vor.