Fotoklau spät korrigiert: Twitter verklagen
CK • Washington. Eine Klage in den USA besagt nicht viel, aber manchmal betrifft sie erwähnenswertes Neuland. In Pierson v. Twitter Inc. klagt eine Profifotografin gegen Twitter, nachdem sie den Fotoklau einer Twitterkundin nach dem Digital Millennium Copyright Act gerügt hatte und der Dienstleister 90 Tage zur Löschung brauchte. Die Rechtsfrage lautet, ob ein Internetdienstleister ohne eigene Inhalte haften kann, wenn die versprochene, haftungsbefreiende Entfernung spät erfolgt - und was gilt als zu spät?
Die Klage beschreibt lesenswert die Anspruchsgrundlage nach dem Urheberrechtsgesetz und den Rügevorgang samt Eingangsbestätigung und Löschversprechen. Ob sie erfolgreich sein kann, hängt auch davon ab, ob die Klägerin die Merkmale der indirekten Urheberrechtsverletzung belegen kann.
Die Fotografin muss beweisen, dass Twitter - anders als Google in Fällen mit den Perfect 10-Fotos - die Veröffentlichung zur Förderung von Verletzungen durch Dritte gestattete. Der Klage fehlen die dafür erforderlichen Nachweise. Vielleicht darf sie noch durch einen amended Complaint nachgebessert werden.
Die Klage beschreibt lesenswert die Anspruchsgrundlage nach dem Urheberrechtsgesetz und den Rügevorgang samt Eingangsbestätigung und Löschversprechen. Ob sie erfolgreich sein kann, hängt auch davon ab, ob die Klägerin die Merkmale der indirekten Urheberrechtsverletzung belegen kann.
Die Fotografin muss beweisen, dass Twitter - anders als Google in Fällen mit den Perfect 10-Fotos - die Veröffentlichung zur Förderung von Verletzungen durch Dritte gestattete. Der Klage fehlen die dafür erforderlichen Nachweise. Vielleicht darf sie noch durch einen amended Complaint nachgebessert werden.